Risikolebensversicherung

Die Konzeption einer reinen Risikolebensversicherung ist recht einfach gestrickt. Es wird eine vorher festzulegende Versicherungssumme und Laufzeit vereinbart, hierfür zahlt der Versicherungsnehmer einen monatlichen Beitrag an die Versicherungsgesellschaft. Verstirbt die versicherte Person innerhalb der vereinbarten Laufzeit, wird die Versicherungssumme zur Auszahlung an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen fällig. Überlebt der Versicherte die vereinbarte Laufzeit, endet der Vertrag, ohne dass ein Betrag zur Auszahlung kommt. Der Versicherungsbeitrag deckt also lediglich den Anteil der Risikokosten sowie der Verwaltungskosten der Versicherungsgesellschaft ab, es wird kein Kapital angesammelt, welches der Kunde bei Ablauf ausgezahlt bekommt. An den erwirtschafteten Überschüssen wird der Versicherungsnehmer trotzdem beteiligt, allerdings natürlich nur an den Überschüssen, welche die Gesellschaft aus geringeren Risiko- und Verwaltungskosten erwirtschaftet und nur in sehr geringem Maße an denen, die aus Zinsen von Kapitalanlagen resultieren. Diese Überschüsse werden im Normalfall entweder als zusätzlicher Betrag im Todesfall mit der Versicherungssumme ausgezahlt oder mit den laufenden Beitragsfälligkeiten verrechnet. In seltenen Fällen werden die Überschüsse auch an den Versicherungsnehmer zurück überwiesen.

Wann ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?

Reine Risikoversicherungen dienen ausschließlich zur Absicherung finanzieller Risiken, welche für die Hinterbliebenen des Versicherten durch seinen Tod entstehen können. Im Allgemeinen gilt daher, dass es immer dann sinnvoll ist, eine Versicherung mit Todesfallschutz abzuschließen, wenn von dem eigenen Einkommen nicht nur man selbst, sondern noch weitere Angehörige abhängig sind. Das beliebteste Beispiel ist der Vater einer vierköpfigen Familie, die ein Einfamilienhaus gekauft oder gebaut und dafür hohe Hypothekenkredite aufgenommen hat. Der Vater ist Alleinverdiener und im Falle seines Todes würde seine Familie mit der deutlich geringeren Witwen- und Waisenrente nicht mehr in der Lage sein, die Raten für das Haus zu zahlen, Zwangsversteigerung und Privatinsolvenz wären die bittere Folge. Besteht dagegen eine Risikolebensversicherung mindestens in Höhe der vorhandenen Schulden, wären die Hinterbliebenen bei Ableben des Vaters in der Lage, die Schulden mit der Versicherungssumme zu tilgen und die Immobilie zu halten. Risikoversicherungen, die speziell zur Absicherung von Darlehensverbindlichkeiten abgeschlossen werden, nennt man allgemein auch Restschuldversicherungen. Die meisten Banken fordern bei einer Immobilienfinanzierung ohnehin den Abschluss einer solchen Versicherung, um sicherzustellen, dass das verliehene Geld im Todesfall auch wieder zurückfließt. Meistens bietet die finanzierende Bank auch gleich eine passende Restschuldversicherung mit an. Es empfiehlt sich aber generell, vor Abschluss zu prüfen, ob der benötigte Versicherungsschutz nicht anderswo günstiger zu haben ist. Für alleinverdienende Familienväter ohne Immobilieneigentum und nennenswerte Vermögenswerte gilt ansonsten die Faustformel, dass zur finanziellen Absicherung der Familie ein Todesfallschutz in Höhe von vier bis fünf Jahreseinkommen abgeschlossen werden sollte.

Welche Varianten gibt es bei einer Risikolebensversicherung?

Neben der klassischen Variante mit fester Versicherungssumme und -laufzeit gibt es noch die Möglichkeit, einen Vertrag mit kontinuierlich fallender Versicherungssumme abzuschließen. Dies hat den Vorteil, dass aufgrund des aus Sicht der Versicherungsgesellschaft nach und nach fallenden Risikos auch der Versicherungsbeitrag geringer ausfällt. Diese Form der Risikoversicherung ist in erster Linie zur Darlehensabsicherung sinnvoll, wenn sich die Versicherungssumme analog mit der Höhe der noch offenen Darlehensschuld reduziert. Weiterhin besteht noch die Möglichkeit, die Risikolebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zu koppeln. In diesem Fall wird also nicht nur bei Tod des Versicherten eine Leistung fällig, sondern auch im Falle der Berufsunfähigkeit. Besonders für Ehepaare oder eheähnliche Lebensgemeinschaften eignet sich noch die Risikoversicherung auf verbundene Leben. Hier sind beide Partner versicherte Personen. Die vertraglich festgelegte Versicherungssumme kommt dann zur Auszahlung, wenn einer der beiden Partner verstirbt.

Welche Vorteile hat eine Risikolebensversicherung?

Erst einmal ist sicherlich das beruhigende Gefühl, seine Angehörigen im Falle des eigenen Todes finanziell abgesichert zu wissen, ein großer Vorteil. Positiv bei rein sachlicher Betrachtungsweise sind bei einer Risiko-Lebensversicherung in erster Linie der geringe Beitrag und die bessere Flexibilität. Da Risikoversicherungen keine kapitalbildende Komponente beinhalten, ist auch der Beitrag recht niedrig. So können jüngere Personen mit einem Alter im Bereich von 30 Jahren einen Risikoschutz von 100.000,00 EUR bereits für unter fünf Euro Monatsbeitrag erhalten. Wie bei allen Versicherungen sollte man auch hier zunächst einen Tarifvergleich im Internet vornehmen, um festzustellen, welche Gesellschaft den günstigsten Tarif anbietet. Auch die Kündigung des Vertrages ist grundsätzlich binnen Jahresfrist möglich. Dies ist zwar bei kapitalbildenden Lebensversicherungen auch gegeben, bei diesen bringt eine vorzeitige Kündigung allerdings zahlreiche finanzielle Nachteile mit sich, was bei der Risikoversicherung nicht der Fall ist.


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